„Die Kuh ist noch nicht vom Eis, aber sie bewegt sich wieder.“

20. Oktober 2009

 

Der CDU-Landtagsabgeordnete Josef Hovenjürgen zeigte sich mit der gestrigen Entscheidung der Bezirksregierung zum E.ON Kraftwerksbau in Datteln erleichtert. Nun kann erst einmal in Teilen weitergebaut werden, da das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, dass am 03.September den Bebauungsplan für das Kraftwerk für unwirksam erklärt hatte, einen Baustopp zur Folge hatte.


Immissionsrechtliche Teilgenehmigungen für den Kraftwerksbau waren durch eine Klage von Kraftwerksgegnern gekippt worden. Da das Urteil des OVG noch keine Rechtskraft erlangt hat, konnte auch bisher, zwar vermindert, in eng umgrenzten Teilbereichen weitergebaut und für den Winter gesichert werden.


Bei der gestrigen Entscheidung hatte die Bezirksregierung die Interessen des klagenden BUND bzw. der Anwohner einerseits und der E.ON Kraftwerke andererseits abzuwägen. Sie kam zu dem Schluss, dass es, so lange das OVG-Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und unter Berücksichtigung der immissionsrechtlichen Interessen der Anwohner und des BUND, sehr aufwendig und kostspielig wäre, wenn der Energiekonzern jetzt alle Bauarbeiten, die von zahlreichen Spezialfirmen eng aufeinander abgestimmt durchgeführt werden müssen (etwa 1.000 Arbeitnehmer), stornieren müsste.


Josef Hovenjürgen MdL: „Jetzt kommt es auf den Erfolg der weiteren rechtlichen Schritte an, die E.ON und die Stadt Datteln gegen die Entscheidung des OVG beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt haben. So lange diese noch anhängig sind ist das OVG-Urteil noch nicht rechtskräftig. Gleichzeitig ist die NRW-Landesregierung bemüht, die Fehler der alten Landesregierung bei der Landesplanung den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Stadt Datteln kann daraufhin auch ihren Bebauungsplan für das Kraftwerksgelände korrigieren, der im Urteil des OVG gekippt worden war. Ich bin zuversichtlich, dass so ein Weiterbau des Kraftwerks, dass für unsere Region so eine große Bedeutung hat, ermöglicht werden kann."

 

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