
19.01.2011
Josef Hovenjürgen MdL: Landesverfassungsgericht bestätigt, dass die Finanzen dieses Landes bei Frau Kraft in keinen guten Händen sind
Zur Einstweiligen Anordnung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes gegen den Vollzug des Nachtragshaushaltes 2010 erklärt der Landtagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Josef Hovenjürgen:
„Am 18. Januar 2011 hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster Geschichte geschrieben. Denn er hat erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einen Nachtragshaushalt per Einstweiliger Anordnung angehalten. Damit hat der Verfassungsgerichtshof klar gemacht: Er will keinen Haushaltsvollzug vor seinem Urteil in der Hauptsache. Wir, die Abgeordneten der CDU und auch der FDP sind sehr erleichtert über dieses Urteil. Es ist ein gutes Urteil für das Land NRW und die Menschen.
Die Landesregierung ist in Haushaltsfragen an die Verfassung gebunden. Die Landesregierung hat die Ansicht vertreten, dass der Gesetzgeber in der Gestaltung der Rücklagen und bei der Kreditaufnahme frei sei. Dem hat das Gericht jetzt ausdrücklich widersprochen. Und es hat klar gestellt, dass der Gesetzgeber auch bei der Aufnahme von Krediten an die Verfassung gebunden ist. Damit bewertet das Gericht die Belastung künftiger Haushalte durch Zinsleistungen höher als den aktuellen Eingriff durch eine Einstweilige Anordnung in den Gestaltungsspielraum der Landesregierung.
Der Eingriff in den Gestaltungsspielraum der Landesregierung durch den Erlass einer Einstweiligen Anordnung, die lediglich die Schaffung vollendeter Tatsachen bis zur alsbaldigen Klärung im Hauptsacheverfahren verhindert, wiegt schwer. Die Entscheidung ist umso bemerkenswerter, als dass sie unter Berücksichtigung des maßgeblichen strengen Maßstabs die andernfalls drohende Gefahr einer Belastung des politischen Gestaltungsspielraums für zukünftige Haushalte durch erhebliche Zinsbelastungen bei einer zusätzlichen Kreditaufnahme im Umfang von bis zu 1,832 Milliarden Euro höher gewichtet.
“Hovenjürgens Fazit: „Dass die Finanzen bei dieser rot-grünen Minderheitsregierung in keinen guten Händen sind, wird damit jedem in Nordrhein-Westfalen klar. Frau Kraft ist mit ihrer Philosophie der präventiven Finanzpolitik gescheitert.“












