Josef HovenjürgenJosef Hovenjürgen

21.09.2010

Josef Hovenjürgen MdL: Wiedereinführung des § 26 Landesentwicklungsprogramms (LEPro) gefährdet Kohlekraftwerk in Datteln

Glaubwürdige Industriepolitik sieht anders aus

Josef Hovenjürgen MdL warnt vor der geplanten Wiedereinführung des alten § 26 LEPro. Die Gerichte hätten ihr Urteil gegen das Kohlekraftwerk in Datteln vor allem damit begründet, dass die Bedingungen des alten § 26 Abs. 2 LEPro nicht erfüllt gewesen seien. Dieser schrieb nämlich vor, dass bei Kraftwerksneubauten „insbesondere einheimische und regenerierbare Energieträger eingesetzt werden.“ Die CDU-geführte Landesregierung hat den Paragrafen schließlich aus dem Landesentwicklungsprogramm gestrichen. Vor allem, weil die heimische Steinkohle ohnehin seit 2001 einen immer kleineren Anteil bei der Verstromung hat als Importkohle. Gleichzeitig hat sie damit die Weichen für den Kraftwerksbau in Datteln gestellt.


Da die Rot-Grüne Minderheitsregierung den § 26 LEPro wieder einführen will, fragt der Landtagsabgeordnete Josef Hovenjürgen: „Warum riskiert die Landesregierung das endgültige Aus für den Kraftwerksbau in Datteln? Der § 26 LEPro hat sich nicht bewährt und er entspricht nicht mehr der heutigen Lebenswirklichkeit,“ stellt er weiter fest und ergänzt: „Schon gar nicht passt die Gesetzesänderung zur Absicht des Grünen Koalitionspartners ganz aus Braun- und Steinkohle auszusteigen. Die Wiedereinführung des Paragrafen würde nicht nur das Aus für Datteln bedeuten,sondern auch alle anderen Kohlekraftwerke am Industriestandort NRW verhindern. Ein anderes Ziel kann ich dahinter nicht erkennen.“


Auch auf den Vorwurf, die frühere Landesregierung habe das LEPro nur zugunsten des Kraftwerkbaus geändert, geht Hovenjürgen ein: „Dieser Paragraf war überholt. Zudem ist die CDU immer bereit entschlossen zu handeln, wenn es darum geht industriepolitischen Projekten den nötigen politischen Rückhalt zu geben. Davon scheint sich die SPD wohl verabschiedet zu haben. Im Gegenteil, wenn SPD und Grüne nun per Gesetz beabsichtigen, geringere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung zuzulassen, sage ich, das ist Klientelpolitik und dient vor allem dem wirtschaftlichem Erfolg weniger Unternehmen. Deshalb kann ich diesen Vorstoß nicht verstehen, da gerade im Fall Datteln der Abstand des Kraftwerks zur nächsten Wohnbebauung massiv kritisiert wird.“


Abschließend schlägt der Landtagsabgeordnete vor: „Wenn die neue Landesregierung schon einen Paragrafen zur Energiewirtschaft in das LEPro wiederaufnehmen möchte, sollte sie einen weitergehenden Konsens im Landtag suchen. Eine neuer § 26 Abs. 2 LEPro könnte wie folgt aussehen: Wenn die wirtschaftliche Speicherbarkeit regenerativer Energie erreicht ist, sind diese bei der Stromerzeugung bevorzugt einzusetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Formulierung eine breite Mehrheit im Landtag erhalten würde.“