Kreis-CDU begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zur Pendlerpauschale
„Zehntausende von Berufspendlern aus den Städten des Kreises Recklinghausen können ab sofort wieder die volle Pendlerpauschale beim Finanzamt geltend machen,“ so CDU-Kreisvorsitzender und Landratskandidat Josef Hovenjürgen MdL.
Bekanntlich kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kürzung der früheren Pauschale und beschert den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern damit zugleich Rückzahlungen.
CDU-Landratskandidat Hovenjürgen: „Nach dem gestrigen Urteil können rückwirkend zum 1. Januar 2007 Fahrten zum Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Diese Entscheidung ist deckungsgleich mit der Forderung, die der CDU-Kreisparteitag am 22. November 2008 beschlossen hat.
Auf Antrag der Jungen Union hatte sich der 18. CDU-Kreisparteitag mit dem Thema befasst und mit überwältigender Mehrheit für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale in ihrer ursprünglichen Form votiert. Die CDU des Kreises Recklinghausen begrüßt die Entscheidung zur Pendlerpauschale als einen ersten Schritt hin zu einer nachhaltigen Entlastung der Steuerzahler in Deutschland.
Der nächste Schritt muss die Abschaffung der Doppelbesteuerung bei Sprit und Strom sein.“
Tobias Stockhoff, JU-Kreisvorsitzender: „Während unsere Bemühungen, diesen Antrag auf dem CDU-Bundesparteitag durchzusetzen, nicht von Erfolg gekrönt waren, freuen wir uns als Junge Union natürlich sehr darüber, dass das Verfassungsgerichtsurteil der Politik aufgibt, ab dem Jahr 2010 eine neue, gerechtere Regelung zu finden. Wir als Junge Union begrüßen ausdrücklich, dass für die Jahre 2007 bis 2009 diejenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auf ihr Auto für den Weg zu ihrem Arbeitsplatz zwingend angewiesen sind, jetzt wieder einen größeren Teil der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet bekommen.“
Landratskandidat Josef Hovenjürgen MdL: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nur gerecht. Jeder Selbstständige kann seinen Fahrtweg zu einem Kunden als Aufwand von der Steuer absetzen. Dieses Recht muss auch für die abhängig beschäftigten Arbeitnehmer/innen gelten; sein/ihr Weg zur Arbeit ist nichts anderes als der Weg des Selbstständigen zum Kunden."












