30.11.2011

Stiftungsgelder müssen Geschädigten vorbehalten bleiben

 

Die RAG-Stiftung wurde 2007 mit dem Ziel gegründet, die Beendigung des Bergbaus zu begleiten und einen Kapitalstock für die Finanzierung der vom Bergbau Geschädigten zu schaffen.

 

Josef Hovenjürgen MdL: „Das Geld, das der RAG-Stiftung zur Verfügung steht, ist dafür vorgesehen, die Ewigkeitslasten der vom Bergbau Geschädigten zu kompensieren, und dient keinesfalls für die angekündigten Vorhaben der Herren Norbert Römer, SPD Fraktionsvorsitzender, und Ex Wirtschaftsminister Werner Müller.

 

Die RAG-Stiftung ist keine Spielwiese, auf der sich die beiden Herren austoben können. Die Pläne von Herrn Müller und Herrn Römer, die Industriepolitik und Kulturpolitik im Ruhrgebiet durch die Gelder der RAG-Stiftung zu finanzieren, sind haarsträubend.

 

Das Zweckentfremden der Stiftungsgelder wäre für alle jetzt und in weiterer Zukunft vom Bergbau Geschädigten ein Schlag ins Gesicht. Diese Stiftung hat konkret den Grundsatz, den Betroffenen zu helfen. Das heißt, private Haushalte und Kommunen, die von bergbaulichen Folgeschäden betroffen sind, sind die Empfänger der Stiftungsgelder.

 

Diesen Grundsatz haben die Herren Müller und Römer offensichtlich nicht genau verstanden. Mit den angekündigten Vorhaben, die RAG-Stiftung solle sich zu einem bedeutsamen industriepolitischen Impulsgeber im Ruhrgebiet entwickeln, verfälschen die SPD Politiker den Grundsatz der Stiftung maßgeblich. Und sie setzen die dafür vorgesehenen Finanzmittel fahrlässig ein“, so Hovenjürgen MdL weiter.

 

Es stellt sich die Frage, ob der Stiftungsratsvorsitz für Herrn Müller nicht eher dessen kulturpolitischem Größenwahn dienen würde, anstatt einer Hilfestellung und Entschädigungszahlung an die betroffenen Menschen und Kommunen.