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Josef Hovenjürgen MdL begrüßt NRW-Bundesratsinitiative: „Steuerfreibetrag für Übungsleiterpauschalen soll steigen“

Ohne das ehrenamtliche Engagement der Menschen wäre unsere Gesellschaft erheblich ärmer und unsozialer. Dass unser Gemeinwesen funktioniert, verdanken wir ganz besonders dem Ehrenamt. Zu helfen sich einzusetzen, sich für etwas zu engagieren, insbesondere dann, wenn der Einsatz von Erfolg gekrönt wird, das treibt mich in meiner Arbeit an.“

Mit diesen Worten bringt der CDU-Landtagsabgeordnete und Generalssekretär der CDU NRW Josef Hovenjürgen seine hohe Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement auf den Punkt. Er begrüßt und unterstützt ausdrücklich, dass die Landesregierung unter der Federführung von Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) eine Reform für eine Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen auf den Weg bringt. Bereits in der ersten Juliwoche will der nordrhein-westfälische CDU-Finanzminister eine entsprechende Initiative für steuerliche Vereinfachungen und eine Stärkung der Mitte der Gesellschaft in den Bundesrat einbringen.

Insgesamt geht es um steuerliche Entlastungen von rund 800 Millionen Euro bundesweit pro Jahr.

Konkret geplant sind zum Beispiel:

  • Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit in Sportvereinen nebenberuflich ausüben, profitieren von der Übungsleiterpauschale. Einnahmen von Ausbilderinnen und Ausbildern zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr werden hierdurch ebenfalls begünstigt. Der steuerfreie Anteil (Übungsleiterpauschale) soll von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht werden.

  • Kinderbetreuungskosten sollen künftig bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro) berücksichtigt werden. Dadurch wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt.

  • Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten. Die Anhebung des Freibetrages für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro trägt diesem finanziellen Sonderbedarf Rechnung.

  • Die Anhebung des Pflegepauschbetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro fördert die Pflege durch Familienangehörige im gewohnten Umfeld.


Hovenjürgen: „Wir wollen diejenigen entlasten, die sich in der Mitte der Gesellschaft für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens in besonderer Weise einsetzen. Diese Menschen sind der Kitt unserer Gesellschaft. Ihre tagtägliche Leistung wollen wir noch stärker anerkennen. Zugleich wollen wir die Rahmenbedingungen für Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern.“