Der nordrhein-westfälische Innenminister hat gestern einen Bericht über die Notwendigkeit von Wahlkreisneuzuschnitten an die Abgeordneten des Landtages versandt. Landtagswahlkreise dürfen vom definierten Durchschnittswahlkreis (121.981 deutsche Einwohner/innen je Wahlkreis) nach oben oder unten maximal um 20% abweichen.








