Die NRW-Koalition hat sich darauf verständigt, die Stichwahl zu Kommunalwahlen abzuschaffen. Bislang mussten Bürgermeister und Landrat zur Kommunalwahl im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Andernfalls erforderte es eine Stichwahl der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.






